Der Gemeinderath der Stadt Wien hat durch Beschluß vom 6. d. M. in Anbetracht der traurigen Verhältnisse zu Folge deren die Möglichkeit mangelte, einen hinreichenden Unterhalt bei Gewerben oder bei öffentlichen Arbeiten zu finden, den mittellosen Bewohnern bis zum 16. November d. J. Unterstützungen durch Geldbeträge zugemittelt, wodurch die Commune eine neuerliche sehr bedeutende Last auf sich genommen hat ... ; Wien den 16. November 1848
Wien
[Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staatsdruckerei, 1848